Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung der Bedürftigkeit i.R. eines Antrags auf Prozesskostenhilfe zur Einlegung einer Beschwerde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bad Liebenwerda, 14.12.2011 - 22 F 380/10
- OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1743
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Köln, 05.12.2008 - 8 W 109/08
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht; …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Ist der Feststellungsantrag zudem - wie es hier der Fall ist - mit dem Leistungsantrag verbunden, kann ein noch weitergehender Abschlag gerechtfertigt sein (vgl. auch OLG Köln OLGR 2009, 493).Dieses Feststellungsinteresse ist jedoch deutlich geringer als dasjenige bei einer bereits zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung zu bewerten (OLG Köln OLGR 2009, 493).
Ist bei einem titelergänzenden Feststellungsantrag das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners noch nicht eröffnet und liegt damit der Schwerpunkt des Interesses des Antragstellers auf der Möglichkeit der Herabsetzung der unpfändbaren Beträge nach § 850f Abs. 2 ZPO , so ist eine Festsetzung des Verfahrenswertes auf maximal 5 % der titulierten Forderung festzulegen (OLG Köln OLGR 2009, 493; OLGR Dresden 2008, 42).
- BGH, 13.01.2010 - VIII ZR 351/08
Wohnraummiete: Feststellungsinteresse des Mieters hinsichtlich der Unwirksamkeit …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Ein rechtliches Interesse an einer alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses ist nur gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit droht und wenn das erstrebte Urteil geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen; hierfür reicht ein allgemeines Klärungsinteresse nicht aus (BGH NJW 2010, 1877, 1878 [BGH 13.01.2010 - VIII ZR 351/08] ;… Zöller/ Greger, ZPO, 28. Aufl., § 256 Rn. 7). - BGH, 10.03.2011 - VII ZB 70/08
Zwangsvollstreckung: Erhöhung des pfändbaren Betrages bei vorsätzlicher …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Ein einfacheres oder schnelleres Verfahren steht dem Antragsteller nicht zur Verfügung, insbesondere kann nicht durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides der Nachweis einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO geführt werden kann (vgl. BGH MDR 2011, 690 [BGH 10.03.2011 - VII ZB 70/08] mN.).
- OLG Dresden, 26.10.2007 - 8 W 1224/07
Streitwerterhöhung durch ergänzenden Feststellungsantrag zum Vorliegen einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Ist bei einem titelergänzenden Feststellungsantrag das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners noch nicht eröffnet und liegt damit der Schwerpunkt des Interesses des Antragstellers auf der Möglichkeit der Herabsetzung der unpfändbaren Beträge nach § 850f Abs. 2 ZPO , so ist eine Festsetzung des Verfahrenswertes auf maximal 5 % der titulierten Forderung festzulegen (OLG Köln OLGR 2009, 493; OLGR Dresden 2008, 42). - BGH, 06.04.2009 - VI ZB 88/08
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung durch das …
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Soweit der Antragsteller auf die Entscheidung des BGH v. 06.04.1009 - VI ZB 88/08 (=Schaden-Praxis 2010, 29) Bezug nimmt, ist Folgendes zu beachten:. - KG, 11.06.2009 - 4 W 26/09
Streitwert im Verfahren der Beschwerde hinsichtlich der Restschuldbefreiung
Auszug aus OLG Brandenburg, 13.03.2012 - 9 UF 29/12
Wenn diese als nur gering anzusehen sind, kann ein Abschlag von 75 % des Nennwerts der Forderung angemessen sein (grundlegend BGH MDR 2009, 594; bestätigt durch BGH Schaden-Praxis 2010, 29; ferner KG Berlin AGS 2010, 145).